Nothilfe für Flüchtlinge

 

Not­hil­fen für Flücht­lin­ge in Thes­sa­lo­ni­ki und in umlie­gen­den Not­la­gern (Camps)

  1. In Zusam­men­ar­beit und in engem Ein­ver­neh­men mit ande­ren Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen (NGOs) wer­den Flücht­lin­ge durch NAO­MI-Mit­ar­bei­te­rIn­nen und Ehren­amt­li­che bzw. Frei­wil­li­ge bei der Bewäl­ti­gung ihres täg­li­chen Lebens unter­stützt und in ihren Vor­ha­ben ermu­tigt. Zu die­sem Zweck wer­den Bera­tun­gen durch­ge­führt und in vie­len Fäl­len Sach­leis­tun­gen sowie Finanz­hil­fen bereit­ge­stellt. Dabei wird ein per­sön­li­cher Kon­takt mit den Schutz­su­chen­den her­ge­stellt und nach und nach ein Ver­trau­ens­ver­hält­nis aufgebaut. 

 

  1. Immer öfters wer­den Schutz­su­chen­de an NAOMI auch von ande­ren NGOs spon­tan über­wie­sen, da wir schnell und unbü­ro­kra­tisch z.B. mit Sach­leis­tun­gen und Unter­kunft hel­fen können.
  2. Frei­wil­li­ge Helfer/innen betreu­en regel­mä­ßig Ein­zel­per­so­nen sowie Fami­li­en im Rah­men von Patenschaften.
  3. Hilfs­sen­dun­gen wer­den für Camps geleis­tet und zwar nach vor­he­ri­ger Abspra­che mit den Lagerleitungen.

 

Sach­leis­tun­gen und Finanz­hil­fen bestehen aus:

  • Tickets zu den Behör­den und ins Kran­ken­haus sowie Monats­kar­ten für Bus­se, Zug­fahr­ten nach Athen etc.
  • Tele­fon­kar­ten, Inter­net­zu­gän­ge und Handys
  • War­me Mahl­zei­ten und Nahrungsmittel
  • Medi­ka­men­te und Arzt­kos­ten, Zahn­ersatz, Bril­len etc.
  • Hei­zungs­kos­ten bzw. Heiz­kör­per im Winter
  • Hand­ar­beits­ma­te­ri­al
  • Flug­ti­ckets nach Nord­eu­ro­pa im Zuge von Relo­ca­ti­on u. Familienzusammenführung
  • Taschen­geld
  • Gebüh­ren bei grie­chi­schen Behör­den im Rah­men der Gewäh­rung von Schutz­sta­tus (300 Euro pro Per­son) und für pri­va­te Jahresversicherung

 

Bericht: Focus on Refu­gees
http://focusonrefugees.org/naomi-project-in-thessaloniki-offering-kindness-dignity-and-support/

eine getrennte Familie, Vater und 2 Söhne sind bereits in Hamburg

Hilfs­sen­dun­gen für Camps     (abge­schlos­sen)

Im Win­ter bestan­den die­se vor allem aus 30 Ton­nen Brenn­holz. Dane­ben wur­den Hand­ar­beits­ma­te­ria­li­en, Wasch­ma­schi­nen, Wärm­fla­schen, Geschirr, Wasch­schüs­seln, Stof­fe, NAO­MI-Jacken und ‑Wes­ten sowie Fin­ger­na­ge­l­etuis, Essig und Käm­me und Musik­in­stru­men­te gelie­fert. Auch wur­den immer wie­der Flücht­lin­gen auf der Stra­ße, in Bau­rui­nen, unter Brü­cken und in Parks hau­send Sach­leis­tun­gen gege­ben. In der Regel war­ten sie dar­auf, irgend­wie nach Nord­eu­ro­pa zu gelan­gen, wozu sie auf lega­lem Wege kei­ne Chan­ce haben. Das betrifft ins­be­son­de­re Men­schen aus Paki­stan, Afgha­ni­stan, Ban­gla­desch und Kur­den aus dem Irak. Denen wur­den auch Schlaf­sä­cke und Zel­te finan­ziert– vor allem mit Unter­stüt­zung der Flücht­lings­hil­fe Osna­brück – sowie ande­re Din­ge des täg­li­chen Bedarfs. Die­se Men­schen wer­den ins­be­son­de­re durch Amir Kari­mi ver­teilt, einem von NAOMI koop­tier­ten Freiwilligen.

Paten­schaf­ten

Frei­wil­li­ge von NAOMI über­neh­men für beson­ders schutz­be­dürf­ti­ge Fami­li­en und Ein­zel­per­so­nen Paten­schaf­ten. Zur­zeit sind es 6 Frau­en, die für 10 Fami­li­en (alle im Asyl­be­wer­ber­sta­tus in Grie­chen­land) sor­gen. Dabei geht es im Wesent­li­chen um Din­ge des täg­li­chen Bedarfs, um Repa­ra­tu­ren in der Woh­nung, um Arbeits­ver­mitt­lung, um Kon­tak­te zu Ärz­ten und Behand­lung in Kran­ken­häu­sern und zu ande­ren Hilfs­ein­rich­tun­gen sowie ganz all­ge­mein um ihre Beglei­tung bei der Wahr­neh­mung von recht­li­chen Ansprü­chen. Da es der­zeit in Grie­chen­land kei­ne flä­chen­de­cken­de Grund­ver­sor­gung gibt und auch die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung all­ge­mein unzu­rei­chend ist, ist für vie­le Fami­li­en ihr täg­li­ches Über­le­ben nicht gesi­chert. So erhal­ten sie von NAOMI viel­fach auch Zuschüs­se für Mie­ten und Miet­ne­ben­kos­ten. Die Paten beglei­ten auch die Lebens­pla­nung die­ser Per­so­nen und bemü­hen sich um ihre Inte­gra­ti­on und Ver­net­zung in loka­len sozia­len Strukturen. 
Fami­lie Ibish ver­ab­schie­det sich nach Salzburg 
Good bye Kuchen von Fami­lie G, die nach Ham­burg geht. 
Brennholz für das Jesiden Camp in Petra am Olymp /Dez 2016
Lie­fe­rung von Brenn­holz für das Camp in Petra am Fuss des Olymps im Dezem­ber 2016 

Unterstützung von Flüchtlingen mit Anspruch auf Familienzusammenführung mit Angehörigen in Deutschland oder in Österreich

Das Familienleben und folglich auch die Familienzusammenführung ist ein Menschenrecht, das durch dasD internationale und nationale Recht garantiert ist. Asylsuchende sollten nicht so lange von dem Rest ihrer Familie getrennt bleiben müssen. Insbesondere nicht, wenn sie unter besonders schwierigen bis hin zu völlig unangemessenen Bedingungen provisorisch untergebracht sind, wie im Fall der neuen Notunterbringungslager.”  (Zitat von Efthalia Pappa vom Ökumenischen Flüchtlingsprogramm Athen).

NOMI betreut insbesondere Flüchtlinge, die rechtlichen Beistand vom Griechischen Flüchtlingsrat  GCR bekommen  im Prozess der Familienzusammenführung mit Angehörigen in Deutschland und Österreich. Selbst leistet sie keinen Rechtsbeistand. Nach Kräften werden die vielen Anfragen aus Deutschland von MitarbeiterInnen sozialer Dienste von uns beantwortet und meistens weitergeleitet an den GCR.
Dabei geht es vor allem darum, Nachrichten und/oder Dokumente zwischen betroffenen Familienmitgliedern  in Griechenland und Deutschland  auszutauschen, Atteste und andere Bescheinigungen zu besorgen  und Hilfe bei der Antragstellung zu geben, eventuell auch Eilanträge zu fördern. Immer wieder müssen Menschen ermutigt und begleitet werden, wenn es um diese bürokratischen Angelegenheiten geht, wenn Wege zu Ärzten oder Notaren oder zum Standesamt (nach Geburten) zu machen sind. Für die Betroffenen ist dieses langwierige  Procedere oftmals belastend und zermürbend, um so mehr müssen die begleitenden Personen sie ermutigen und unterstützen, nicht die Hoffnung aufzugeben. “I am so tired of these papers”, sagte A. neulich, als immer noch nicht das erforderliche Papier aus Deutschland kam. Besonders entmutigend ist die Tatsache, dass auch bei einer positiven Entscheidung aus Deutschland die Angehörigen in der Regel noch Monate warten müssen, bis die Behörden in Griechenland die Ausreise dann organisiert haben. Auch das Visa Verfahren über die Deutsche Botschaft in Athen hat sehr lange Wartezeiten und die dortigen MitarbeiterInnen bitten immer wieder um Geduld. Die Botschaft sollte ihre Visa Abteilung ausbauen und auch eine Abteilung  in Thessaloniki eröffnen.

Für besonders Schutzbedürftige plädiert NAOMI immer wieder eindringlich für eine schnellere Bearbeitung. So dürften vor allem Familien mit kleinen Kindern, Schwerkranke, Todkranke und behinderte Menschen nicht durch monatelange Verfahren an einer Weiterreise gehindert werden. Wir haben Kontakt zu allein reisenden Frauen mit vielen kleinen Kindern, in einem Fall mit 10 Kindern, in einem anderen mit 5 kleinen Kindern, in einem anderen Fall ist die Mutter von 4 Kindern selbst krank und muss regelmäßig an eine Dialyse angeschlossen werden.

Ein Großteil der in Griechenland Gestrandeten haben Angehörige in Nordeuropa und haben ein Anrecht auf Familienzusammenführung. Unter ihnen sind auch sehr viele unbegleitete Minderjährige. Besonders problematische sind solche Fälle, die vom herrschenden Dublin-System ausgeschlossen sind von einer Familienzusammenführung, wenn z.B. Kinder bereits volljährig sind, Familien von ihren Großeltern getrennt werden sollen oder  Großfamilien aufgelöst werden sollen. So betreut NAOMI einen jungen Mann mit 21 Jahren, dessen Mutter mit 6 jüngeren Kindern in Deutschland Schutzstatus genießt. Nun kämpfen wir gemeinsam mit dem Griechischen Flüchtlingsrat dafür, dass er noch in die Familienzusammenführung nach dem Dublin Verfahren aufgenommen wird und nicht u.U. durch das relocation-system in ein anderes Land verwiesen wird.

Es sollte Aufgabe der Kirchen in Deutschland sein, einen besonderen Arbeitsschwerpunkt in der Familienzusammenführung zu besetzen. Ihre Mitarbeiter/innen sollten darin besonders geschult und vernetzt werden und in der Folge ermächtigt werden, um aktiv in gemeinsamer Anstrengung und enger Kooperation mit griechischen Hilfsorganisationen zu werden. Nur so können bestehende Regelungen in Zukunft optimal umgesetzt und auch Ausnahmen durchgesetzt werden.  Hier ist noch großer Handlungsbedarf! Die Organisation in Deutschland Pro Asyl hat zu diesem Feld entsprechende Informationen und Aufrufe herausgegeben: https://www.proasyl.de/news/fluechtlinge-in-griechenland-kein-recht-auf-familienzusammenfuehrung/ NAOMI versteht sich  als Mittlerin und  Unterstützerin in den laufenden Verfahren, welche von Fachorganisationen in Griechenland und Deutschland geleitet werden müssen.

28.5.2017  Große Unruhe unter den Flüchtlingen und den Aktiven bereitet die Praxis der griechischen Asylbehörden, seit April die Familienzusammenführung nach Deutschland zu verlangsamen. Dies geschieht nach Aussagen des griechischen Ministers in Absprache und nach Wunsch des deutschen Innenministers de Maiziere. Gegen dieses Verfahren erheben viele kirchliche und soziale Institutionen Widerspruch, denn erstens ist das ein Bruch der Flüchtlingskonventionen und der EU Dublin Regelungen und zweitens eine unsagbare Belastung für die nun jahrelang getrennten Familienmitglieder. Das lange Warten und die Unsicherheiten treiben viele in den Wahnsinn und fördert in keiner Weise die Integration in Deutschland, darauf weist vor allem der Diakonie Präsident Ulrich Lilie in Berlin hin.