http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59599
zum Thema Deckelung der Familienzusammenführung durch Deutschland aus dem Interview:
Vakakalis: Jetzt stehen wir aber vor einer ganz neuen Situation. Es gab vor kurzem einen Bericht in der Zeitung Efimerída ton Sintaktón (“Zeitung der Redakteure”), der besagte, dass Deutschland ab dem 1. April nur noch 70 Flüchtlinge pro Monat im Rahmen der Familienzusammenführung übernehmen wird. Offiziell wird das nicht bestätigt — im März war noch von 300 pro Monat die Rede -, es wird aber eine drastische Reduzierung der Übernahme aus Griechenland in die Bundesrepublik bereits registriert, und zwar von ganz unterschiedlichen Quellen. Auch wenn vieles noch unklar bleibt: Die Berichte sorgen schon jetzt für große Unsicherheit, nicht nur bei den betroffenen Familien, die jetzt noch mehr Angst um ihre Zukunft haben, sondern auch bei den vielen Unterstützenden, die in Panik geratende Flüchtlinge oftmals tatkräftig unterstützen.. Hatten nicht viele internationale Organisationen und alle Menschenrechtsorganisationen immer wieder legale Wege für die Einreise von Flüchtlingen nach Europa, die Erweiterung der Fälle von Familienzusammenführung und eine Lockerung der strengen Bedingungen des Verfahrens gefordert?
gfp.com: Wieviele Flüchtlinge hätten denn Anspruch darauf, im Rahmen einer Familienzusammenführung nach Deutschland einzureisen?
Vakalis: Hier in Nordgriechenland, in Thessaloniki und Umgebung, gibt es insgesamt rund 16.000 Flüchtlinge. Wir gehen davon aus, dass mehr als die Hälfte von ihnen, also mehr als 8.000 Menschen, ein Recht auf Familienzusammenführung haben. Ein großer Teil von ihnen hat Verwandte in Deutschland, hat also Anspruch darauf, in die Bundesrepublik einzureisen. Sollte sich die jüngste Reduktion in der Praxis auch negativ auf die Familienzusammenführung auswirken — Sie können sich ausrechnen, was das für die Betroffenen bedeuten würde: über Jahre hin getrennt von ihrer Familie und nur notdürftig versorgt in Griechenland leben zu müssen. Aber Dublin III ist EU-Recht. Deutschland kann sich ihm genausowenig entziehen wie jeder andere EU-Staat. Viele Anträge auf Familienzusammenführung gemäß Dublin III sind längst gestellt worden, und für 6.000 Fälle liegt bereits die Zustimmung aus Deutschland vor; das sind also laufende Verfahren. Mitten in laufenden Verfahren plötzlich neue strikte Begrenzungen bei den Familienzusammenführungen einzuführen — das geht nach rechtsstaatlichen Kriterien nicht. Viele Flüchtlinge fürchten jetzt aber, einer weiteren Bestimmung von Dublin III zum Opfer zu fallen, die vorsieht, dass sechs Monate nach Zustimmung des Aufnahmeantrags durch Deutschland die Ausreise aus Griechenland erfolgen muss. Andernfalls, so sieht es Dublin III vor, erlischt der Anspruch darauf, und die Menschen müssen getrennt von ihren Familien in Griechenland bleiben und vom griechischen Staat versorgt werden. Wird die Familienzusammenführung auf diese Weise bürokratisch ausgehebelt? Viele Flüchtlinge haben jedenfalls Angst davor.