http://www.diakonie-wuerttemberg.de/fileadmin/Medien/Pdf/HfO_Griechenland_Familienzusammenfuehrung.pdf
Familienzusammenführung zwischen Griechenland und Deutschland über das Dublin III-Verfahren
Griechenland
max. 3 Monate nach Dublin III
•I.d.R. wird mit der Asylantragstellung (full registration) ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt. Das Datum der Asylantragstellung steht auf der von Griechenland ausgestellten International Protection Applicant Card. •Griechenland hat ab der Asylantragstellung drei Monate Zeit, ein Übernahmeersuchen an Deutschland zu stellen. •Griechische NGOs mit Rechtsanwälten wie z.B. der überlastete Griechische Flüchtlingsrat können im Zweifelsfall erfragen, wann die Unterlagen nach Deutschland geschickt werden. •Aktuelle Dauer: 3 Monate.
Deutschland
max. 2 Monate nach Dublin III
•In Deutschland erhält das BAMF, Referat DU 3 bzw. DU 5 Dublinverfahren, Märkische Str. 109, 44141 Dortmund, alle Übernahmeersuchen aus Griechenland. Telefon: 0231 9058–755, Telefax: 0231 91255890, E‑Mail: DU3-Posteingang@bamf.bund.de. •Liegt dem BAMF noch keine Einverständnis des Familienteils in Deutschland vor, schickt dieses eine Anfrage in Briefform an die Referenzperson in Deutschland. Vorsicht: diese ist nur in deutscher Sprache. •Bis zum angegebenen Datum (ca. 2 Wochen) sollten die Fragen in Übereinstimmung mit den in Griechenland angegebenen Daten beantwortet werden und die Einverständnis gegeben werden. •Das Referat DU 3 oder DU 5 Dublinverfahren muss innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Übernahmeersuchens seine Antwort an die Dublin-Einheit in Athen, Griechenland schicken. •Aktuelle Dauer: wenige Tage bis 2 Monate.
Griechenland
max. 6 Monate nach Dublin III
•Bei einem positiven Bescheid aus Deutschland hat Griechenland ab dem Datum der Entscheidung in Deutschland sechs Monate Zeit, um die Personen nach Deutschland zu „überstellen“. •Aktuelle Dauer: bis März 2017 ca. 6 Monate, durch Reduzierung der Übernahmezahlen ab April 2017 deutlich länger (in einem Fall z.B. 12 Monate).